Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3905837 times)

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13965 am: 26.08.2024 16:26 »
Unser Onkel Johann geht ja selber davon aus, dass sich das Kabinett die Sache schnell durchwinkt und der Entwurf dann endlich im Parlament beraten werden kann.
Und ich kann mir auch vorstellen, dass man einige Sachen nochmal ändert, z.B. die Abschmelzbeträge komplett abschafft, oder vielleicht nur ab dem höheren Dienst.
Auch ist eine generelle Anhebung der Familienzuschläge Stufe 2 und 3 durchaus möglich, dann würden alle profitieren.
Ich kann mich erinnern, dass das letzte Bafög Gesetz auch nochmal aufgeschnürt wurde und die Beträge dann nochmal deutlich angehoben wurden.
Also bleibt mal ruhig Leute. Das Ding muss jetzt endlich mal in den Deutschen Bundestag! Im September ist dann soweit!

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13966 am: 26.08.2024 16:45 »
Auch ist eine generelle Anhebung der Familienzuschläge Stufe 2 und 3 durchaus möglich, dann würden alle profitieren.

Falsch.

Alle würden profitieren, wenn die Verfassungswidrigkeit durch eine lineare Erhöhung der Grundgehälter beseitigt (oder zumindest reduziert) würde.

Nach Möglichkeit um 44 %, so wie vorhin im Nachbarthread von Swen vorgerechnet..
« Last Edit: 26.08.2024 16:53 von BVerfGBeliever »

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13967 am: 26.08.2024 17:00 »

Ich kenne solche Fälle auch, und meiner Meinung nach sind wir eine liberale Gesellschaft. Es ist FDP at its best, dass die Leute dumme Entscheidungen selber treffen dürfen.

Vorletzte Replik:

Solche Entscheidungen als dumm herab zu qualifizieren, finde ich dann doch etwas unsachlich, um nicht zu sagen abgehoben. Es soll tatsächlich Leute geben, für die eine solche Entscheidung aus wirtschaftlichen Gründen leider alternativlos war.

Da bin ich falsch verstanden worden. Ich bin auf die Fälle eingegangen, die wie im Beispiel genannt funktionierende Heizungen gegen neue fossile Heizungen getauscht haben, um Ruhe zu haben. Wenn man ohne Not in der Lage ist, eine funktionierende Heizung vorsorglich zu ersetzen, glaube ich nicht, dass das nennenswert Fälle dabei sein, die wirtschaftlich dazu gezwungen waren.

Und das in dem Wissen zu tun - denn so wurde es kommuniziert- dass die Brennstoffkosten für Öl und Gas ab 2027 deutlich steigen werden, das halte ich für eine dumme Entscheidung. Aber in der Kommunikation wurden halt die Beharrungskräfte der Durchschnittsbürger unterschätzt. Und ebenso der Glaube der Leute an die Verlautbarungen der Bild (Habeck lässt funktionierende Heizungen herausreißen) und der konservativen Installateure (Stichwort: Gas hat schon immer funktioniert). Aber nun genug des off topic, wir predigen uns gegenseitig eh nicht mehr seelig.

Ich stand gerade vor der Entscheidung welche neue Heizung ich einbauen sollte. Ich hatte bisher eine Gasheizung in unserem Einfamilienhaus. Angebot Wärmepumpe: 34.000 €, abzügl. 16.000 € Zuschuss = 18.000 €.
Angebot Gasheizung 4.500 € (Sonderangebot incl. Einbau). Ich habe mich natürlich für die Gasheizung entschieden. Der Preisunterschied ist einfach exorbitant. Ich hätte genau 4 Gasheizungen zum Preis der Wärmepumpe bekommen. Zusätzlich entstehen bei der Wärmepumpe noch 16.000 € soziale Kosten in Form eines steuerfinanzierten Zuschusses. Außerdem habe ich in unserem Haus, Baujahr 1984, keine Fußbodenheizung. Evtl. hätte ich noch neue Heizkörper benötigt. Das Haus ist auch nicht besonders gut gedämmt. Zum Stromverbrauch wollte mir niemand genaueres sagen.
Wenn ein Produkt schon so einen hohen Zuschuss benötigt, und dann trotzdem nicht am Markt bestehen kann, sieht man wie verfehlt unsere Klimapolitik ist. Ich bin kein Klimaleugner, ich erkenne den Klimawandel an und dass er von Menschen verursacht wird und dass es zu den wichtigsten Aufgaben der Menschheit gehört etwas gegen den Klimawandel zu unternehmen, aber dann bitte effektiv und effizient, z.B. viel mehr Geld in die Wissenschaft stecken.

amy1987

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13968 am: 26.08.2024 17:17 »
Bitte endlich das OT-Geschreibe bleiben lassen. Das zerschießt den ganzen Thread und nervt tierisch.

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13969 am: 26.08.2024 18:42 »
Unser Onkel Johann geht ja selber davon aus, dass sich das Kabinett die Sache schnell durchwinkt und der Entwurf dann endlich im Parlament beraten werden kann.
Und ich kann mir auch vorstellen, dass man einige Sachen nochmal ändert, z.B. die Abschmelzbeträge komplett abschafft, oder vielleicht nur ab dem höheren Dienst.
Auch ist eine generelle Anhebung der Familienzuschläge Stufe 2 und 3 durchaus möglich, dann würden alle profitieren.
Ich kann mich erinnern, dass das letzte Bafög Gesetz auch nochmal aufgeschnürt wurde und die Beträge dann nochmal deutlich angehoben wurden.
Also bleibt mal ruhig Leute. Das Ding muss jetzt endlich mal in den Deutschen Bundestag! Im September ist dann soweit!

Damit würde das Parlament zwei neue Fässer aufmachen, die die Verfassungswidrigkeit manifestieren würden. Denn ein allein im höheren Dienst erfolgsender Abschmelzbetrag würde 1. die Ämterwertigkeit einebnen, wäre eine nicht zu begründende Diskriminierung und wenn sie rechtfertigt würde, wäre sie es alleine aus fiskalischen Gründen der Haushaltslage entsprechend, aber nicht weil Sonderopfer im höheren Dienst möglich wären. Denn dafür wäre eine Überalimentation notwendig, die es nicht gibt. Im Gegenteil: ne nach Familienkonstellation ist im höheren Dienst keine amtsangemessene Besoldung mehr vorhanden, das war ja auch Gegenstand des Urteils, das alles ins Rollen gebracht hat.
2. Höhere FZ gehen auch nicht unbedingt, weil das Verhältnis von Zuschuss zu Grundgehalt dann nicht mehr stimmt.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13970 am: 26.08.2024 20:11 »
Geschichtlich gesehen wurde immer in Krisensituationen beim höheren Dienst mehr gekürzt als beim einfachen, mittleren und gehobenen Dienst. Das war sowohl nach dem 1. WK und 2. WK so.
Jetzt kann man sagen Geschichte wiederholt sich nicht, aber es ist nun einmal so, dass die Entscheidungsträger damals wie heute vor dem gleichen Problem stehen und sich anscheinend genauso wie damals verhalten.

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13971 am: 26.08.2024 21:18 »
Geschichtlich gesehen wurde immer in Krisensituationen beim höheren Dienst mehr gekürzt als beim einfachen, mittleren und gehobenen Dienst. Das war sowohl nach dem 1. WK und 2. WK so.
Jetzt kann man sagen Geschichte wiederholt sich nicht, aber es ist nun einmal so, dass die Entscheidungsträger damals wie heute vor dem gleichen Problem stehen und sich anscheinend genauso wie damals verhalten.

Das aber immer vor dem Hintergrund, dass 1. die Beamtenschaft dem jeweiligen Statusamt entsprechend angemessen besoldet wurde und 2. zwischen den Ämtern ein ausreichender Abstand bestand, sodass nach einer Kürzung immer noch genügend Mindestabstand vorhanden war. Das ist aber als Basis doch gar nicht mehr gegeben. Der höhere Dienst hat seit Jahren keinen ausreichenden Abstand mehr zu den darunter liegenden Besoldungsgruppen aufgrund der Sockelbeträge und Mindesterhöhungen bei den Traifabschlüssen in den unteren Lohngruppen. Dass auch der höhere Dienst nicht mehr amtsangemessen besoldet ist, haben Gerichte bereits festgestellt. Hinzu kommt, dass der Staat nach WKI quasi pleite und nach WKII vollständig zerstört war. Der Staat nimmt dieses Jahr voraussichtlich trotz gefühlter Wirtschaftskrise das erste Mal über 1 Billion € ein. Verglichen mit den Beispielen sind wir somit nicht in einer außerordentlichen Krisensituation. Wir sind in einer Krise, in der höhere Ausgaben aufgrund eines Dogma nicht über Schulden finanziert werden sollen. Und ich sehe es nicht ein, auf mir nach der Verfassung zustehendes Geld zu verzichten, nur damit Herr Lindner für Zukunftsinvestitionen wie Brückensanierung, Schulausstattung, Bahnsanierung und Energiewende keine Kredite aufnehmen muss, weil er nicht will, dass sein Name in einem Atemzug mit Staatsverschuldung in die Geschichte eingehen wird. Es geht einzig und allein um das Selbstbild des Finanzministers.

Und die Sonderopfer der Beamten sind ja auch bereits verfassungsgerichtlich ausgeurteilt. Diese sind - egal ob höherer oder einfacher Dienst - nur dann zulässig, wenn der Staat zuvor in allen Bereichen Einsparungen vorgenommen hat. Solange es Subventionen, Steuererleichterungen, Fördergelder und Staatshilfen an fremde Staaten gibt, wird es keine legitimen Sonderopfer bei den Beamten geben dürfen.
« Last Edit: 26.08.2024 21:28 von GeBeamter »

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13972 am: 26.08.2024 21:40 »
Wir sind in einer Krise, in der höhere Ausgaben aufgrund eines Dogma nicht über Schulden finanziert werden sollen. Und ich sehe es nicht ein, auf mir nach der Verfassung zustehendes Geld zu verzichten, nur damit Herr Lindner für Zukunftsinvestitionen wie Brückensanierung, Schulausstattung, Bahnsanierung und Energiewende keine Kredite aufnehmen muss, weil er nicht will, dass sein Name in einem Atemzug mit Staatsverschuldung in die Geschichte eingehen wird. Es geht einzig und allein um das Selbstbild des Finanzministers.

Genauso sehe ich es auch. Es geht hier allein um das goldene Kalb 'Schuldenbremse'. Die Schuldenbremse wird mit der nächsten Regierung auf die eine oder andere Weise fallen/reformiert. Dann gibt es ggf. wieder etwas mehr Spielraum für die Beamten...

MoinMoin

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13973 am: 26.08.2024 22:18 »
Wir sind in einer Krise, in der höhere Ausgaben aufgrund eines Dogma nicht über Schulden finanziert werden sollen. Und ich sehe es nicht ein, auf mir nach der Verfassung zustehendes Geld zu verzichten, nur damit Herr Lindner für Zukunftsinvestitionen wie Brückensanierung, Schulausstattung, Bahnsanierung und Energiewende keine Kredite aufnehmen muss, weil er nicht will, dass sein Name in einem Atemzug mit Staatsverschuldung in die Geschichte eingehen wird. Es geht einzig und allein um das Selbstbild des Finanzministers.

Genauso sehe ich es auch. Es geht hier allein um das goldene Kalb 'Schuldenbremse'. Die Schuldenbremse wird mit der nächsten Regierung auf die eine oder andere Weise fallen/reformiert. Dann gibt es ggf. wieder etwas mehr Spielraum für die Beamten...
Ich hoffe nicht, dass die nächste Regierung eine 2/3 Mehrheit hat um das Grundgesetz alleine zu verändern.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13974 am: 26.08.2024 22:37 »
Geschichtlich gesehen wurde immer in Krisensituationen beim höheren Dienst mehr gekürzt als beim einfachen, mittleren und gehobenen Dienst. Das war sowohl nach dem 1. WK und 2. WK so.

Leider nicht nur in Krisenzeiten (wie auch schon von @GeBeamter angemerkt).

Denn zumindest meines Wissens gab es zwischen 1957 und 2024 keinen Weltkrieg:

- 1957 lag der Abstand zwischen A3 und A16 bei 357%  (380 DM <-> 1735 DM)
- 1971 lag der Abstand zwischen A3 und A16 bei 334%  (742 DM <-> 3218 DM)
- 1985 lag der Abstand zwischen A3 und A16 bei 314% (1466 DM <-> 6066 DM)
- 1998 lag der Abstand zwischen A3 und A16 bei 211% (3084 DM <-> 9585 DM)
- 2011 lag der Abstand zwischen A3 und A16 bei 203% (2024 Euro <-> 6136 Euro)
- 2024 lag der Abstand zwischen A3 und A16 bei 186% (3046 Euro <-> 8717 Euro)

Papermonster

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« Antwort #13975 am: 26.08.2024 23:56 »
Geschichtlich gesehen wurde immer in Krisensituationen beim höheren Dienst mehr gekürzt als beim einfachen, mittleren und gehobenen Dienst. Das war sowohl nach dem 1. WK und 2. WK so.

Leider nicht nur in Krisenzeiten (wie auch schon von @GeBeamter angemerkt).

Denn zumindest meines Wissens gab es zwischen 1957 und 2024 keinen Weltkrieg:

- 1957 lag der Abstand zwischen A3 und A16 bei 357%  (380 DM <-> 1735 DM)
- 1971 lag der Abstand zwischen A3 und A16 bei 334%  (742 DM <-> 3218 DM)
- 1985 lag der Abstand zwischen A3 und A16 bei 314% (1466 DM <-> 6066 DM)
- 1998 lag der Abstand zwischen A3 und A16 bei 211% (3084 DM <-> 9585 DM)
- 2011 lag der Abstand zwischen A3 und A16 bei 203% (2024 Euro <-> 6136 Euro)
- 2024 lag der Abstand zwischen A3 und A16 bei 186% (3046 Euro <-> 8717 Euro)

Hallo

Sry, aber aufgrund meiner Unwissenheit: A3 und A16 jeweils Stufe I oder A3/I ggüber A16/VIII ?

MfG
Paper

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13976 am: 27.08.2024 07:06 »
Geschichtlich gesehen wurde immer in Krisensituationen beim höheren Dienst mehr gekürzt als beim einfachen, mittleren und gehobenen Dienst. Das war sowohl nach dem 1. WK und 2. WK so.

Leider nicht nur in Krisenzeiten (wie auch schon von @GeBeamter angemerkt).

Denn zumindest meines Wissens gab es zwischen 1957 und 2024 keinen Weltkrieg:

- 1957 lag der Abstand zwischen A3 und A16 bei 357%  (380 DM <-> 1735 DM)
- 1971 lag der Abstand zwischen A3 und A16 bei 334%  (742 DM <-> 3218 DM)
- 1985 lag der Abstand zwischen A3 und A16 bei 314% (1466 DM <-> 6066 DM)
- 1998 lag der Abstand zwischen A3 und A16 bei 211% (3084 DM <-> 9585 DM)
- 2011 lag der Abstand zwischen A3 und A16 bei 203% (2024 Euro <-> 6136 Euro)
- 2024 lag der Abstand zwischen A3 und A16 bei 186% (3046 Euro <-> 8717 Euro)

Hallo

Sry, aber aufgrund meiner Unwissenheit: A3 und A16 jeweils Stufe I oder A3/I ggüber A16/VIII ?

MfG
Paper

Hier ist jeweils A3 Stufe 8 mit A16 Stufe 8 verglichen worden. Bzw. falls es die Stufen in den Jahrzehnten davor nicht gab, die jeweilige Maximalbesoldung in den beiden Ämtern.

Kaffee247

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« Antwort #13977 am: 27.08.2024 07:44 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/kommt-das-bbvangg-noch-in-2024-zum-abschluss

ich weiß nicht ob das hier schon gepostet wurde... Ist eine Umsetzung auch in Anbetracht der nächsten Tarifrunde Anfang nächsten Jahres überhaupt noch realistisch?

Maximus

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« Antwort #13978 am: 27.08.2024 08:32 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/kommt-das-bbvangg-noch-in-2024-zum-abschluss

ich weiß nicht ob das hier schon gepostet wurde... Ist eine Umsetzung auch in Anbetracht der nächsten Tarifrunde Anfang nächsten Jahres überhaupt noch realistisch?

Das bbvangg ist jetzt so "billig" (ca. 550 Mio. für 2025), da wird die Tarifrunde keine Rolle spielen. Wir können jetzt nur noch auf Karlsruhe hoffen oder das die Ampelregierung nach den Ostwahlen zerbricht. Karlsruhe muss jetzt aber zeitnah eine Entscheidung zu Berlin treffen (spätestens Januar/Februar 2025). Viel länger wird die Regierung für die Umsetzung nicht brauchen. 

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13979 am: 27.08.2024 08:38 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/kommt-das-bbvangg-noch-in-2024-zum-abschluss

ich weiß nicht ob das hier schon gepostet wurde... Ist eine Umsetzung auch in Anbetracht der nächsten Tarifrunde Anfang nächsten Jahres überhaupt noch realistisch?

Das bbvangg ist jetzt so "billig" (ca. 550 Mio. für 2025), da wird die Tarifrunde keine Rolle spielen. Wir können jetzt nur noch auf Karlsruhe hoffen oder das die Ampelregierung nach den Ostwahlen zerbricht. Karlsruhe muss jetzt aber zeitnah eine Entscheidung zu Berlin treffen (spätestens Januar/Februar 2025). Viel länger wird die Regierung für die Umsetzung nicht brauchen.
Meinst du echt, dass die Regierung die Entscheidung zu Berlin ernst nehmen wird und daraufhin ordnungsgemäß nachbessert? Ich glaube das nicht. Es wird ausgesessen werden bis es eine entgültige Entscheidung gibt in x Jahren.