Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4031716 times)

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13500 am: 18.08.2024 10:57 »
Deine Zahlen lassen sich durch weitere stützen, Jeff, und geben - verkürzt auf die Frage nach dem Erwerb von Wohneigentum und damit auf einen wichtigen Faktor bezogen, der jedoch hier zugleich allein nicht überbewertet werden sollte - einen Anhaltspunkt dafür, dass nicht wenige Kolleginnen und Kollegen für den Zeitraum ab 2004, in dem wie vorhin von mir skizziert die Abkopplung der Beamtenbesoldung von der Nominallohnentwicklung eine über weite Strecken in Gang gesetzte Beschleunigung erfuhr, ihre Einkommenssituation über weite Strecken als nicht deutlich schlechter werdend empfunden haben könnten - was im Ergebnis mit dazu hat führen dürfen, dass sich von Beamtenseite gegen jene Abkopplung ein im Nachhinein erstaunlich geringer Protest gebildet hat, ein großer Teil der befragten Beamten sich in seiner Einkommenssituation eingerichtet hatte.

Ich hätte es nicht besser ausdrücken können. Ich denke, das fasst das, was hier bisher zum Thema Einkommen und Immobilien im Kontext Besoldung (und der Wahrnehmung dieser) angebracht wurde, in einer ziemlich realistischen These zusammen. Man muss sich auch vor Augen führen, dass ein Großteil der "begünstigten" Immobilienbesitzer demnächst in Pension gehen wird und sich vermutlich bei diesen auch deshalb das Interesse für eine amtsangemessene Besoldung in Grenzen hält - was bleibt da noch übrig bei ~70% nach Steuern? Also am Ende geht es effektiv um noch weniger Geld für diesen Personenkreis, neben dem Fakt, dass das Geld mit entsprechendem Immobilienbestand (und Rendite) ohnehin unwichtig wirkt. Während die Kaltmiete für diese Kollegen/innen quasi entfällt, werden vermutlich der größte Teil aller Pensionäre mit Eintritt ~2050 weiterhin eine saftige Miete zahlen müssen und wer weiß bei welchem Ruhe-Prozentsatz wir dann angelangt sind, 60%?

Der Druck, den derzeit also insbesondere die jungen von uns Beamten verspüren, dieser ist völlig zurecht da. Umso unterschiedlicher kann auch die Wahrnehmung der eigenen Situation sein. Theoretisch müsste jede junge Familie heute je Monat 1000~1500€ in einen World ETF stecken, damit man eine ähnliche Rendite fährt, wie die Generation davor - nur das diese on top zur Wucher-Miete kommt. Deshalb kann ich persönlich auch verstehen, wenn jemand sagt, 6000€-7000€ reichen gerade so - denn das ist es, was man realistischerweise (inkl. entsprechender Investitionen und Vorsorge) auch auf dem Tisch liegen haben muss als 4-Personen-Haushalt.

« Last Edit: 18.08.2024 11:04 von beamtenjeff »

Phoenix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13501 am: 18.08.2024 10:57 »
Wie gut, dass die Dienstpostenbewertung Andere vornehmen.
Freie Meinung hin oder her, aber..
Hast Du mal überlegt, woher dieser Drang kommt, Andere zu bewerten und sie hinsichtlich dessen, was sie eigtl. brauchen bzw womit sie nach Deiner Meinung nach klarkommen müssten Deinen Vorstellungen nachvollziehen in der Lage zu sein ?

Für wen hältst Du Dich, ständig sich dazu berufen zu fühlen, Andere zur Mäßigung aufrufen zu müssen ?

Sorry für meine deutlichen Worte, nimm sie mir bitte nicht übel, aber wenn man Deine langen Posts liest, kommt - verkürzt dargestellt- am Ende raus: Jammert nicht! Seid zufrieden ! Ihr verdient genug!

Nein es geht darum sich mit nem Gehalt von netto an die 6-7.000 als Bürgergeld-ähnlich darzustellen.

Es zeigt einfach in welcher Bubble manche Beamte leben

Max

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13502 am: 18.08.2024 10:59 »
Ich möchte (wie so oft hier im Forum schon) einfach mal stumpf darauf hinweisen, dass wer sich Miete leisten kann kann sich in 90% der Fälle auch die Wohnung in der er wohnt leisten.
Guck dir Mietpreisindex, Hauspreisindex, Zinssatz für Volltilgerdarlehen und den Einkommensindex an. Dann sieht man deutlich, dass diejenigen die sich beklagten, dass man heutzutage nicht mehr eine Eigenheim aus eigene Kraft sich anschaffen kann, einfach stumpf und ergreifend falsch liegen.
Um so wichtiger ist es gerade jetzt bei den Anpassungen der Besoldungsgesetzgebung, die regionalen Unterschiede entsprechend zu würdigen.
Wie würdest du denn da rechnen; also was bedeutet sich leisten können?  Wenn Miete=Rate? Oder Miete=Zinsanteil? Oder was ganz anderes?


beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13503 am: 18.08.2024 11:05 »
Ich möchte (wie so oft hier im Forum schon) einfach mal stumpf darauf hinweisen, dass wer sich Miete leisten kann kann sich in 90% der Fälle auch die Wohnung in der er wohnt leisten.
Guck dir Mietpreisindex, Hauspreisindex, Zinssatz für Volltilgerdarlehen und den Einkommensindex an. Dann sieht man deutlich, dass diejenigen die sich beklagten, dass man heutzutage nicht mehr eine Eigenheim aus eigene Kraft sich anschaffen kann, einfach stumpf und ergreifend falsch liegen.
Um so wichtiger ist es gerade jetzt bei den Anpassungen der Besoldungsgesetzgebung, die regionalen Unterschiede entsprechend zu würdigen.
Wie würdest du denn da rechnen; also was bedeutet sich leisten können?  Wenn Miete=Rate? Oder Miete=Zinsanteil? Oder was ganz anderes?

Dass die Aussage von Moin Moin quatsch ist, hatte spätestens Swen mit seinem Beitrag sehr informativ darsgestellt.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13504 am: 18.08.2024 11:30 »
Ich dachte schon die Leidensfähigkeit der Beamten, und speziell die des höheren Dienstes, wäre unendlich, aber so langsam kommt etwas in Gang. Dank Swen wurden diese Threads zum Thema eingeführt und er hat uns mit viel rechtlichem Input gefüttert. Es gibt verschiedene Klagegruppen, und man kann voraussagen, dass sich weitere organisatorische Gruppen bilden werden und bilden müssen. Es war immer so, dass  sich Menschen in der Not zusammengeschlossen und organisiert haben. Die Kollegen des höheren Dienstes sind herzlich eingeladen daran mit zu arbeiten. Von ihrem hohen Sach- und Fachverstand können alle nur profitieren.

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13505 am: 18.08.2024 11:54 »


Nein es geht darum sich mit nem Gehalt von netto an die 6-7.000 als Bürgergeld-ähnlich darzustellen.

Es zeigt einfach in welcher Bubble manche Beamte leben

Da muss ich aber auch langsam wirklich am Leseverständnis zweifeln. Das was hier unterstellt wird, habe ich so nie geschrieben.
Aber wenn hier schon in einer Diskussion über die Bundesbesoldung der Oberstudienrat in den Ring geworfen wird, weiß ich ja schon welche Kenntnisse auf der anderen Seite vorzufinden sind. Daher entbehrt es jeder weiteren Diskussion.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13506 am: 18.08.2024 12:00 »
Die Frage stellt sich doch auch gar nicht !!!!
Das BVerfG hat etwas festgestellt. Die Einlassungen hierzu mancher ist nichts anderes als Neid und Missgunst.

"Was !? Der mit B6 will noch mehr haben !?"

Nein. Darum geht es nicht.
Es steht ihm mehr zu. Punkt.


Für Manche einfach schwer zu verstehen.


SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13507 am: 18.08.2024 12:12 »
Guten Morgen,

vielen Dank für deine Ausführungen , Swen. Wie immer sehr informativ. Was mich immer an den beispielhhaft genannten Kreditsummen stört, dass es im hiesigen Raum nicht mal ansatzweise ein Häuschen für 550.000€  zu kaufen gibt. Für ein neu gebautes Reihenhaus mit ca. 140 qm Wohnfläche und ca. 250 qm Grundstück wird hier mal locker 1,25 Mio. € aufgerufen. Um in dem genannten Bespiel zu bleiben, wären also 750.000 € Eigenkapital notwendig.

Du hast völlig Recht, PolareuD; zwar liegt meiner Grundannahme eine willkürliche Setzung zugrunde, nämlich die Annahme einer Kreditsumme von 300.000,- €, die 2004 ggf. überdurchschnittlich war (auch diese und die weitere Aussage bleibt mit einiger Wahrscheinlichkeit willkürlich), da mir keine Informationen über das durchschnittliche Verhältnis von Eigenkapital und Kreditaufnahmesumme vorliegen. Zugleich geht es mir hier offensichtlich nicht um den individuellen Fall, wie er dankenswerter Weise von Ge dargestellt wird, der sich anders als wir alle anderen ermutigt gefühlt hat, seine monetären Verhältnisse offenzulegen, sodass sich in Teilen eine interessante Diskussion ergeben konnte und kann, die für mich insbesondere dann interessant ist, wenn es uns hier im Forum gelingt, nicht vor allem unsere je eigenen Wertevorstellungen den eigenen Reaktionen zugrundezulegen, die meistens - was auch für meine Werteentscheidungen gilt, also auch für diese Aussage - im schriftlichen Kontext eines sozialen Mediums eher kaum weiterführen, da sie nicht hinreichend genug dargelegt werden können und so wiederkehrend gerne zu eher aufgeladenen Diskussionen führen. Die von mir herangezogene Statistik lässt darüber hinaus ja ebenso eine Betrachtung von Wachstumsregionen zu. Nehmen wir mal als Setzung, dass hier die Preise 2004 um 25 % oberhalb des Durchschnitts gelegen haben und nehmen so eine Kreditsumme von 375.000,- € zur Grundlage, dann sieht die Entwicklung hier wie folgt aus:

In den Wachstumsregionen erreichte bereits im zweiten und dritten Quartal 2010 nach einer leicht unterdurchschnittlichen Entwicklung das Preisniveau jenes aus dem ersten Quartal 2004. Ein Immobilienkäufer zu Beginn des Jahres 2004 musste bei einer Abtragung von zwei % eine monatliche Summe von 2.190,- € aufbringen. 2010 lag der Zinssatz bei rund vier %, was zu monatlichen Kosten von 1.875,- € führte, die also um rund 14 % geringer waren als noch 2004.

Bis zum ersten Quartal 2015 waren in den Wachstumsregionen die Immobilienpreise gegenüber 2004 um 23 % gestiegen, sodass eine vergleichbare Kreditaufnahme von 461.250,- herangezogen werden kann, was mit dem gestern Nacht zugrunde gelegten Zinssatz von 1,6 %, vergleichbare monatliche Kosten von rund 1.380,- € ergibt, was gegenüber 2004 um mehr als ein Drittel geringer war und gegenüber 2010 um mehr als ein Viertel.

Bis zur Zinswende am Beginn des Jahres 2022 hatten sich die Immobilienpreise in den Wachstumsregionen gegenüber 2004 faktisch verdoppelt (+ 99 %), was in unserem Beispiel zu einem vergleichbaren Kredit in Höhe von 746.250,- € führen sollte, während der Bauzinssatz für eine zehnjährige Zinsbindung nun bei rund einem % lag. Im Ergebnis schlug das unter den genannten Bedingungen mit monatlichen Kosten von 1.865,- € zu Buche, also nun noch rund 15 % geringeren Kosten als im Jahr 2004, weitgehend denselben Kosten wie 2010 und jedoch mehr als ein Drittel höheren Kosten als noch 2015. Die von 2015 nach 2021 massive Preissteigerung von Immobilien zeigte nun also auch hier eine zunehmende Wirkung, die entsprechend nicht mehr von den Niedrigzinsen kompensiert werden konnte, jedoch den Erwerb von Eigentum nach wie vor signifikant attraktiver erscheinen ließ als noch 2004.

Im zweiten Quartal des aktuellen Jahrs zeigen sich die Immobilienpreise in den Wachstumsregionen genau dort, wo sie Ende 2021 gestanden hatten. In unserem Beispiel sollte nun von einer vergleichbaren Kreditaufnahme von 746.250,- € auszugehen sein. Der Zinssatz lag bei rund 3,6 %, was bei einer Abtragung von zwei % zu monatlichen Kosten von 3.483,- € führt, einer Erhöhung gegenüber 2004 um knapp 60 %, gegenüber 2010 um rund 86 %, gegenüber 2015 um rund 150 % und gegenüber dem Jahresbeginn 2022 um rund 87 %. Am Ende verbleiben deshalb weitgehend dieselben Schlussfolgerungen zu ziehen wie in der letzten Nacht, sie zeigen sich aber insgesamt hier nur noch extremer, nämlich wenn man die realen Beträge der jeweiligen Kosten zu den verschiedenen Zeiten nebeneinanderstellt:

               Deutschland gesamt          Wachstumsregion          Differenz (€)          Differenz (%)

1/2004           1.750,- €                         2.190,- €                    440,- €                25,1 %
2010                                                    1.875,- €
1/2012           1.200,- €
1/2015           1.035,- €                         1.380,- €                    345,- €                33,3 %
1/2022           1.365,- €                         1.865,- €                    500,- €                36,6 %
2/2024           2.576,- €                         3.483,- €                    907,- €                35,5 %

Die absolute Differenz verdeutlicht, wieso es dem Dienstherrn gestattet ist, die die Beamten in seinem Rechtskreis treffenden Unterkunftskosten differenziert zu betrachten und also unter sachgerechter Betrachtung einen (Orts-)Zuschlag in Regionen mit höheren Unterkunftskosten zu gewähren. Zugleich zeigt sich ebenso die Folge, wenn dem jeweiligen (Orts-)Zuschlag keine sachgerechte, sondern eine Betrachtung zugrundegelegt wird, die ausschließlich der sachwidrigen Kostenminimierung dient. Denn sachgerecht sollte es ebenfalls sein, den (Orts-)Zuschlag mit steigender Kinderzahl gleichfalls differenzieren zu dürfen. Jedoch binden die Besoldungsgesetzgeber in den Rechtskreisen die betreffenden Zuschläge regelmäßig ausschließlich an die Kinderzahl, nicht selten sogar erst ab dem zweiten Kind. Damit aber wird gezielt und sachwidrig ausgeklammert, dass die kreditfinanzierten Unterkunftskosten für alle Beamten seit Mitte der 2010er Jahre und in extremer Form seit Anfang 2022 gestiegen sind, sofern ein Immobilienkauf in der Finanzierung oder Anschlussfinanzierung auf Kreditbasis erfolgt, wie das in allgemeiner Form auch noch von dieser Statistik gezeigt wird (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/70265/umfrage/haeuserpreisindex-in-deutschland-seit-2000/). Entsprechend lässt sich das ebenso - wenn auch nicht von den starken Schwankungen gezeichnet - anhand des Mietpreisindex betrachten (vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/70132/umfrage/mietindex-fuer-deutschland-1995-bis-2007/).

@ Jeff
Genauso ist es: Wenn ich mich so als nicht mehr ganz junger Mann umschaue, dann mache ich mir verstärkt Sorgen um eure Generation und die hinter euch nachwachsenden Generationen. Ich hatte nicht nur das Glück, nach dem Ende des Kalten Kriegs in einer langen Zeit des - scheinbar - ewigen Friedens leben zu dürfen, in dem es mir und einem Großteil meiner und der ältern Generation "gelungen" ist, die Vorboten der heutigen Zeit wiederkehrend auszublenden (das meine ich als eine weitgehende, wenn auch allgemeine, Tatsachenbeschreibung, die keine moralischen Implikationen beinhalten soll; das jeweils einzelne Individuum steht seit jeher der politischen Großwetterlage mit offenem Mund gegenüber, und um nicht Halsschmerzen wegen Maulstarre zu bekommen, macht es die Klappe deshalb eventuell lieber öfter zu, als es müsste - aber Halsschmerzen sind zugleich auch unangenehm).

@ lotsch
Ich habe mich über Deine Worte gefreut: Dank Dir!

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13508 am: 18.08.2024 12:36 »
Meine Meinung:

1.) Selbstverständlich nagen die höheren Besoldungsgruppen nicht am Hungertuch. Aber das ist ja wohl bitte auch nicht der Maßstab. Es geht schlicht um eine angemessene Besoldung basierend auf der jeweiligen Wertigkeit des Amtes, ähnlich wie es "draußen" (Privatwirtschaft, internationale Organisationen, usw.) ja auch erfolgt. Und etwaige Vergleiche zwischen A14 und Busfahrern sind zwar gegebenenfalls amüsant, aber sicherlich nicht sachdienlich.

2.) Zum Thema Amtsangemessenheit finde ich unter anderem das Hamburger VG-Urteil 20 B 2157/21 vom 7.5.2024 interessant. Dort hatte ein A15 OHNE Kinder geklagt und das Gericht kam zum eindeutigen Ergebnis der Verfassungswidrigkeit. Logischerweise lässt sich diese Verletzung unseres Grundgesetzes explizit NICHT durch absurde Kinderzuschlagsorgien heilen, da der Kläger diese gar nicht erhalten würde.
[siehe https://justiz.hamburg.de/gerichte/verwaltungsgericht-hamburg/impressum/hinweise-in-alimentationsverfahren-638028]

3.) @lotsch, du hast völlig Recht, so gibt es beispielsweise bei unserer anstehenden Forums-Sammelklage mittlerweile wohl schon mehr als 100 Teilnehmer. Und natürlich auch von mir ein fortgesetzter Dank an Swen!

4.) Aus meiner Sicht hat sich die Dringlichkeit des Themas seit 2020 nochmals deutlich erhöht, insbesondere für höhere Besoldungsgruppen (dank des unsäglichen Verdi-Sockels). Bis dahin gab es wenigstens noch leichte Reallohnsteigerungen, seitdem sieht es jedoch richtig "düster" aus. Hier nochmals grafisch dargestellt: https://s20.directupload.net/images/240807/ywy3g6mz.jpg

cyrix42

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« Antwort #13509 am: 18.08.2024 15:42 »
Wie gut, dass die Dienstpostenbewertung Andere vornehmen.

Aha. Und mit welcher Maßgabe erfolgt die Bewertung? Hier war von "Verantwortung" die Rede. Inwiefern hat ein Oberstudienrat eine größere Verantwortung als ein Busfahrer oder ein Krankenpfleger?

btw: Ich arbeite selbst an einer Uni, habe genauso -- bzw. mehr -- Ausbildungszeit durchlaufen und natürlich kann auch ich im Vergleich mit meinen ehemaligen Mitschüler_innen, die nicht in in der Wissenschaft geblieben sind, sondern in der Industrie viel (mehr) Geld verdienen, ausmalen, dass ich doch ach so wenig und die anderen doch ach so viel haben. Und? Deshalb fange ich dennoch nicht an zu jammern, wie schlecht es mir doch ginge, vergleiche mich mit Leuten, die zur Tafel oder Suppenküche müssen, weil sie anderweitig nicht über die Runden kommen, oder jammere, dass sich meine Elterngeneration noch recht einfach ein Eigenheim leisten konnte, während ich dafür offensichtlich mehr meiner Lebensarbeitszeit für aufwenden muss...

Zitat
Freie Meinung hin oder her, aber..
Hast Du mal überlegt, woher dieser Drang kommt, Andere zu bewerten und sie hinsichtlich dessen, was sie eigtl. brauchen bzw womit sie nach Deiner Meinung nach klarkommen müssten Deinen Vorstellungen nachvollziehen in der Lage zu sein ?

Falls du meine Beiträge gelesen hast: Ich habe eingeordnet, dass man mit A14/A12 offensichtlich *nicht* zu den Armen gehört. Damit habe ich auf eher weinerliche Beiträge reagiert, die eben jenes doch suggerieren wollten. Ich habe *nicht* gesagt, dass einem A14/A12-Beamtenehepaar keine amtsangemessene Ailimentation zustünde. Auch habe ich *nicht* gesagt, sie sollen mit irgendetwas klarkommen. Ich sagte nur, dass man durchaus mal im Blick behalten sollte, wo man gesamtgesellschaftlich steht.

Zitat
Für wen hältst Du Dich, ständig sich dazu berufen zu fühlen, Andere zur Mäßigung aufrufen zu müssen ?

Habe ich gesagt, irgendwer solle sein Geld anders ausgeben? Nö. Habe ich gesagt, man solle nicht darüber jammern, wenn man deutlich mehr als andere hat? Ja.

Zitat
Sorry für meine deutlichen Worte, nimm sie mir bitte nicht übel, aber wenn man Deine langen Posts liest, kommt - verkürzt dargestellt- am Ende raus: Jammert nicht! Seid zufrieden ! Ihr verdient genug!

Dann sorry für meine deutlichen Worte: Lesen hilft. Dann würde man feststellen, dass ich immer wieder schreibe, dass eine amtsangemessene Alimentation aller Beamter in allen Ämtern nicht nur deren gutes Recht ist, sondern auch vom Staat geleistet werden muss, damit dieser funktioniert!

Ich wende mich nur gegen die Darstellung, dass Personen, die ganz offensichtlich zu den Besserverdienenden zählen (was auf mich persönlich auch zutrifft, falls man mir Neid unterstellen will), sich darstellen, als ob es ihnen doch sehr schlecht ginge. Tut es nicht! Das ist aber weder ein Argument dafür, dass sie nicht so zu besolden sind, wie es ihnen zusteht, noch hätte ich gern, dass man mir dies in den Mund legt.

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13510 am: 18.08.2024 16:07 »

Den Vergleich zur Wirtschaft muss man sich auch einmal vergegenwärtigen. Wir reden hier bei Leitungsverantwortung in DAX Konzernen - und die sind in den Ballungsräumen die wichtigsten AG - von sechsstelligen Gehältern, Boni, Unternehmensanteilen und Corporate Benefits. Ich akzeptiere als Beamter, dass ich das alles nicht in gleicher Höhe bekommen kann, auch wenn ich die gleiche Verantwortung habe.

Du hast die gleiche Verantwortung? Das bezweifle ich. 70h Woche (und die wird einfach verlangt vom AG), Leute entlassen und einstellen, und bei nem Fehler kannste deine Sachen packen.
Sich als Beamter mit einer Leitungsposition in einem DAX-Konzern zu vergleichen hat den Bezug zur Realität verloren. Da benötigt man ein ganz anderes Mindset.

MoinMoin

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13511 am: 18.08.2024 16:12 »
Ich möchte (wie so oft hier im Forum schon) einfach mal stumpf darauf hinweisen, dass wer sich Miete leisten kann kann sich in 90% der Fälle auch die Wohnung in der er wohnt leisten.
Guck dir Mietpreisindex, Hauspreisindex, Zinssatz für Volltilgerdarlehen und den Einkommensindex an. Dann sieht man deutlich, dass diejenigen die sich beklagten, dass man heutzutage nicht mehr eine Eigenheim aus eigene Kraft sich anschaffen kann, einfach stumpf und ergreifend falsch liegen.
Um so wichtiger ist es gerade jetzt bei den Anpassungen der Besoldungsgesetzgebung, die regionalen Unterschiede entsprechend zu würdigen.
Wie würdest du denn da rechnen; also was bedeutet sich leisten können?  Wenn Miete=Rate? Oder Miete=Zinsanteil? Oder was ganz anderes?
Miete = Zins/Hausgeld bzw. Instrücklage (1% des Kaufpreises pro Jahr, als Faustformel)
Oder anders gesagt: KaufpreisMietVerhältniss < 25 locker mit Miete finanzierbar.
Zitat


Dass die Aussage von Moin Moin quatsch ist, hatte spätestens Swen mit seinem Beitrag sehr informativ darsgestellt.
Nun, Swen hat doch bestätigt, das bis vor 2 Jahren es eigentlich wesentlich einfacher war Immobilien zu erwerben  als vor 20 Jahren. Nichts anderes sage ich die ganze Zeit.
Die aktuelle Delle erschwert es wg. zu wenig Preisabfall vs. Zinssatz (wir sind also wieder auf dem Niveau wie 2004) klar.

Und ich theoretisiere nicht, sondern Berichte aus dem Realem Leben.
(habe schließlich mehrere Vermietungsobjekte, die allesamt - ohne einen Cent von mir - sich komplett selbst durch die Miete finanzieren und abbezahlen, obwohl es H4 Niveau Miete ist)

Zuletzt Anschaffung in Berlin für einen Freund:
2,5 Zimmer Wohnung
Kaufpreis ~300T€ (KMV ~31)
Hausgeld/Zinsbelastung 780€ (20 Jahre Zinsbindung) Vollfinanzierung
Gesamtbelastung inkl. Tilgung, also Vermögensaufbau 1100€ (auf 20 Jahre)
Wohnung nebenan wird für über 800€ vermietet.
Es muss also aktuell ~300€ mehr in die Hand genommen werden, dafür hat man fixiert auf 20 Jahre seine "Miete" fixiert. (und das bei solch absurden Preisen, die in Berlin aufgerufen werden)
Aber das ist alles eben das was es ist Anekdotisch. Der Erschwinglichkeitsindex zeigt es wesentlich klarer.
https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Kurzberichte/PDF/2023/IW-Kurzbericht_2023-Wohneigentums-Index.pdf
Und den Quatsch habe ich mir ausnahmsweise nicht ausgedacht.
Und natürlich gibt es Regionen, in denen KVM >40-50 ist, da lohnt sich das Kaufen als Selbstnutzer natürlich nicht (und ist für Normalbürger auch nicht möglich) .


bebolus

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« Antwort #13512 am: 18.08.2024 16:23 »
Ich möchte (wie so oft hier im Forum schon) einfach mal stumpf darauf hinweisen, dass wer sich Miete leisten kann kann sich in 90% der Fälle auch die Wohnung in der er wohnt leisten.
Guck dir Mietpreisindex, Hauspreisindex, Zinssatz für Volltilgerdarlehen und den Einkommensindex an. Dann sieht man deutlich, dass diejenigen die sich beklagten, dass man heutzutage nicht mehr eine Eigenheim aus eigene Kraft sich anschaffen kann, einfach stumpf und ergreifend falsch liegen.
Um so wichtiger ist es gerade jetzt bei den Anpassungen der Besoldungsgesetzgebung, die regionalen Unterschiede entsprechend zu würdigen.
Wie würdest du denn da rechnen; also was bedeutet sich leisten können?  Wenn Miete=Rate? Oder Miete=Zinsanteil? Oder was ganz anderes?
Miete = Zins/Hausgeld bzw. Instrücklage (1% des Kaufpreises pro Jahr, als Faustformel)
Oder anders gesagt: KaufpreisMietVerhältniss < 25 locker mit Miete finanzierbar.
Zitat


Dass die Aussage von Moin Moin quatsch ist, hatte spätestens Swen mit seinem Beitrag sehr informativ darsgestellt.
Nun, Swen hat doch bestätigt, das bis vor 2 Jahren es eigentlich wesentlich einfacher war Immobilien zu erwerben  als vor 20 Jahren. Nichts anderes sage ich die ganze Zeit.
Die aktuelle Delle erschwert es wg. zu wenig Preisabfall vs. Zinssatz (wir sind also wieder auf dem Niveau wie 2004) klar.

Und ich theoretisiere nicht, sondern Berichte aus dem Realem Leben.
(habe schließlich mehrere Vermietungsobjekte, die allesamt - ohne einen Cent von mir - sich komplett selbst durch die Miete finanzieren und abbezahlen, obwohl es H4 Niveau Miete ist)

Zuletzt Anschaffung in Berlin für einen Freund:
2,5 Zimmer Wohnung
Kaufpreis ~300T€ (KMV ~31)
Hausgeld/Zinsbelastung 780€ (20 Jahre Zinsbindung) Vollfinanzierung
Gesamtbelastung inkl. Tilgung, also Vermögensaufbau 1100€ (auf 20 Jahre)
Wohnung nebenan wird für über 800€ vermietet.
Es muss also aktuell ~300€ mehr in die Hand genommen werden, dafür hat man fixiert auf 20 Jahre seine "Miete" fixiert. (und das bei solch absurden Preisen, die in Berlin aufgerufen werden)
Aber das ist alles eben das was es ist Anekdotisch. Der Erschwinglichkeitsindex zeigt es wesentlich klarer.
https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Kurzberichte/PDF/2023/IW-Kurzbericht_2023-Wohneigentums-Index.pdf
Und den Quatsch habe ich mir ausnahmsweise nicht ausgedacht.
Und natürlich gibt es Regionen, in denen KVM >40-50 ist, da lohnt sich das Kaufen als Selbstnutzer natürlich nicht (und ist für Normalbürger auch nicht möglich) .

Dann sprechen wir uns mal wieder, wenn
1. Die Zinsen weiter steigen und
2. Die Banken Dir keine Anschlussfinanzierung mehr geben, weil die Banken den Marktwert von vor 5-10 Jahren nicht mehr sehen.

>6.000 Beiträge bedeutet nicht unbedingt groß Ahnung zu haben, eher zu Allem seinen Senf dazugeben und Aufmerksamkeit erhaschen zu wollen.

tigertom

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« Antwort #13513 am: 18.08.2024 17:04 »
Wie gut, dass die Dienstpostenbewertung Andere vornehmen.

Aha. Und mit welcher Maßgabe erfolgt die Bewertung? Hier war von "Verantwortung" die Rede. Inwiefern hat ein Oberstudienrat eine größere Verantwortung als ein Busfahrer oder ein Krankenpfleger?

btw: Ich arbeite selbst an einer Uni, habe genauso -- bzw. mehr -- Ausbildungszeit durchlaufen und natürlich kann auch ich im Vergleich mit meinen ehemaligen Mitschüler_innen, die nicht in in der Wissenschaft geblieben sind, sondern in der Industrie viel (mehr) Geld verdienen, ausmalen, dass ich doch ach so wenig und die anderen doch ach so viel haben. Und? Deshalb fange ich dennoch nicht an zu jammern, wie schlecht es mir doch ginge, vergleiche mich mit Leuten, die zur Tafel oder Suppenküche müssen, weil sie anderweitig nicht über die Runden kommen, oder jammere, dass sich meine Elterngeneration noch recht einfach ein Eigenheim leisten konnte, während ich dafür offensichtlich mehr meiner Lebensarbeitszeit für aufwenden muss...

Zitat
Freie Meinung hin oder her, aber..
Hast Du mal überlegt, woher dieser Drang kommt, Andere zu bewerten und sie hinsichtlich dessen, was sie eigtl. brauchen bzw womit sie nach Deiner Meinung nach klarkommen müssten Deinen Vorstellungen nachvollziehen in der Lage zu sein ?

Falls du meine Beiträge gelesen hast: Ich habe eingeordnet, dass man mit A14/A12 offensichtlich *nicht* zu den Armen gehört. Damit habe ich auf eher weinerliche Beiträge reagiert, die eben jenes doch suggerieren wollten. Ich habe *nicht* gesagt, dass einem A14/A12-Beamtenehepaar keine amtsangemessene Ailimentation zustünde. Auch habe ich *nicht* gesagt, sie sollen mit irgendetwas klarkommen. Ich sagte nur, dass man durchaus mal im Blick behalten sollte, wo man gesamtgesellschaftlich steht.

Zitat
Für wen hältst Du Dich, ständig sich dazu berufen zu fühlen, Andere zur Mäßigung aufrufen zu müssen ?

Habe ich gesagt, irgendwer solle sein Geld anders ausgeben? Nö. Habe ich gesagt, man solle nicht darüber jammern, wenn man deutlich mehr als andere hat? Ja.

Zitat
Sorry für meine deutlichen Worte, nimm sie mir bitte nicht übel, aber wenn man Deine langen Posts liest, kommt - verkürzt dargestellt- am Ende raus: Jammert nicht! Seid zufrieden ! Ihr verdient genug!

Dann sorry für meine deutlichen Worte: Lesen hilft. Dann würde man feststellen, dass ich immer wieder schreibe, dass eine amtsangemessene Alimentation aller Beamter in allen Ämtern nicht nur deren gutes Recht ist, sondern auch vom Staat geleistet werden muss, damit dieser funktioniert!

Ich wende mich nur gegen die Darstellung, dass Personen, die ganz offensichtlich zu den Besserverdienenden zählen (was auf mich persönlich auch zutrifft, falls man mir Neid unterstellen will), sich darstellen, als ob es ihnen doch sehr schlecht ginge. Tut es nicht! Das ist aber weder ein Argument dafür, dass sie nicht so zu besolden sind, wie es ihnen zusteht, noch hätte ich gern, dass man mir dies in den Mund legt.



Och mein Schietbüddel!

Eine Zitrone bleibt immer eine Zitrone. Man kann sie grün anmalen und Melone nennen, oder wer weiß was für Nebelkerzen werfen - es bleibt immer eine Zitrone.

Du kannst noch so viel argumentieren, schwadronieren, wichtig tun.. Am Ende bleibst Du eine Zitrone, die sagt: Stellt Euch mal nicht so an, Ihr verdient gut ! Und das ist, was hängen bleibt und durchdringt. Jammern, wie Du es nennst, habe ich niemanden gehört. Das interpretierst Du da rein, weil es sich für Dich so anhört.

Was noch hängen bleibt, ist, dass Du andere Tätigkeiten hinsichtlich deren Verantwortung und der damit zusammenhängenden Bewertung/Besoldung herabschätzst  oder diese zumindest in Frage stellst. Das ist aber Ideologie.

Im Gegensatz zu Swen's hochqualifizierten und juristischen Beiträgen bringt uns hier Dein Geschreibe, auch, wenn es viel und davon reichlich ist, m.E. überhaupt nicht weiter.

MoinMoin

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13514 am: 18.08.2024 17:17 »
Dann sprechen wir uns mal wieder, wenn
Nun, da du aus irgendeinen Grund mich auf den Kieker hast, mal eben zur Klarstellung.
90% bla blub ist leider das was bei dir hier nur ankommt.
Zitat
1. Die Zinsen weiter steigen und
2. Die Banken Dir keine Anschlussfinanzierung mehr geben, weil die Banken den Marktwert von vor 5-10 Jahren nicht mehr sehen.
Nun, da ich über 25 Jahre mit Immobilien mache, mach ich mir da keine Sorgen.
Denn ich kann sowohl denken als auch rechnen und entscheiden und habe das alles stets im Blick und auch für die  denen ich -trotz deren relativ geringem Einkommen - zu Eigentum verholfen habe.
Dinge wie Forwarddarlehen etc. brauche ich dir nicht erläutern.
Also Danke, nein du kannst mir da keine Sorgen bereiten.