Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3855070 times)

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8130 am: 01.11.2023 15:14 »
Beamtenstreikrecht vor dem EGMR. Das Urteil wird in einigen Wochen erwartet.
Wochen? Quelle?

Andere sprechen von Monaten. Nun seit der mündlichen Verhandlung Anfang März ist die Mehrzahl von Monaten erfüllt. Aber auch eine Urteilsverkündung z.B. Ende des Jahrzehnts kann auch in Monaten angegeben werden.
Genauso könnte ich behaupten, das es nur noch wenige Tage sind. Aber ich habe keine Ahnung Oder ist die Wiedervorlage der Gerichtsakten auf "nach dem Krieg" (klassische, da passt immer, Dauerbrennerformulierung) terminiert? (Karlsruhe kann ja "nach der Währungsreform" als Wiedervorlagedatum setzen).

Das EGMR gibt nur eins dazu bekannt, dem Fall ist das höchste von vier "Importance level" zugeteilt worden, d.h. die geringste Wichtigkeit, das kleinste rechtliche Interesse, solche Fälle wurden schon abgeurteilt: da machen sie zuvor erstmal ein paar symbolische Urteile (fünfstellige Anzahl anhängiger Klagen) gegen dem "aus dem Europarat ausgetretenem Land".

Als Auflaufbecken rechtsferner Vorinstanzen, unprofessioneller Laiengesetzgebung, repressiver Exekutiven sind KarlsRuhe und Straßburg bestimmt ausgelastet. Da bekommen Gerichtsakten Staublungen und verschimmelte Eselsohren.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8131 am: 01.11.2023 16:52 »
Beamtenstreikrecht vor dem EGMR. Das Urteil wird in einigen Wochen erwartet.
Wochen? Quelle?

Andere sprechen von Monaten. Nun seit der mündlichen Verhandlung Anfang März ist die Mehrzahl von Monaten erfüllt. Aber auch eine Urteilsverkündung z.B. Ende des Jahrzehnts kann auch in Monaten angegeben werden.
Genauso könnte ich behaupten, das es nur noch wenige Tage sind. Aber ich habe keine Ahnung Oder ist die Wiedervorlage der Gerichtsakten auf "nach dem Krieg" (klassische, da passt immer, Dauerbrennerformulierung) terminiert? (Karlsruhe kann ja "nach der Währungsreform" als Wiedervorlagedatum setzen).

Das EGMR gibt nur eins dazu bekannt, dem Fall ist das höchste von vier "Importance level" zugeteilt worden, d.h. die geringste Wichtigkeit, das kleinste rechtliche Interesse, solche Fälle wurden schon abgeurteilt: da machen sie zuvor erstmal ein paar symbolische Urteile (fünfstellige Anzahl anhängiger Klagen) gegen dem "aus dem Europarat ausgetretenem Land".

Als Auflaufbecken rechtsferner Vorinstanzen, unprofessioneller Laiengesetzgebung, repressiver Exekutiven sind KarlsRuhe und Straßburg bestimmt ausgelastet. Da bekommen Gerichtsakten Staublungen und verschimmelte Eselsohren.

https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/gew-versus-brd

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8132 am: 02.11.2023 11:50 »
GEW versus BRD ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

DerAlimentierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8133 am: 02.11.2023 14:38 »
Ist das Gesetz nun ganz vom Tisch?

Wird es nun doch keine amtsangemessene Besoldung mehr geben auf Bundesebene?

Irgendwie scheint alles stehen geblieben worden zu sein. Keine neue BMI-Veröffentlichung, keine Statements seitens der Gewerkschaften  :(

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8134 am: 02.11.2023 14:51 »
Vom Tisch ist sicher nichts auch nicht der Schrottentwurf.
Der Phaser hat halt Ladehemmung.
Und es gibt halt zuviele andere Baustellen in der unsere BMI gefordert ist.
Die Kollegen der Bundespolizei und der Landespolizei freuen sich sicher schon auf die Stunden die sie sicher bald zum Wohle des Allgemeinwohls leisten duerfen, wenn die Plaene zum abschieben etc umgesetzt werden muessen.
Machen die sicher gerne, wo die Dienstherren deren Dienst so sehr zu schaetzen weiss.

Ist fast wie in der Bibel wenn man dir auf die eine Wange schlaegt halt auch noch die andere hin.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8135 am: 02.11.2023 15:40 »
Ist das Gesetz nun ganz vom Tisch?

Wird es nun doch keine amtsangemessene Besoldung mehr geben auf Bundesebene?

Irgendwie scheint alles stehen geblieben worden zu sein. Keine neue BMI-Veröffentlichung, keine Statements seitens der Gewerkschaften  :(

Ist doch alles noch im hier geposteten Zeitrahmen. Wenn ich mich recht entsinne soll der Kabinettsbeschluss um den 01.12.23 erfolgen. Nach dem Kabinettsbeschluss wird vermutlich ein Gesetzesentwurf veröffentlicht werden. Danach geht es weiter im Bundestag und Bundesrat.

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8136 am: 02.11.2023 15:53 »
Vorher implodiert die Bundesregierung, weil sich die FDP vom Acker macht.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8137 am: 02.11.2023 16:35 »
Das mag sicher eintreten.
Leider wird sich dadurch nichts aber gar nichts ändern.
Waren es doch gerade die Damen und Herren der CDU und deren Koalitionspartner der letzten Jahrzehnte, die due Karre bzw die verfassungsgem. Alimentation in den Dreck gefahren haben.
Ach ja und es sind dieselben welche für die Einrichtung und Besetzung von Beamtenposten verantwortlich sind und sich jetzt wundern, dass die Pensionen in naher Zukunft eine Riesenlast darstellen werden.
Dabei ist und war es dem Dümmsten klar und mit simpler Rehcnerei festyustellen, dass die Beamten in X Jahren in Pension gehen und dass dann entsprechende Pensionslasten anfallen.

Das ganze ist einfach nicht mehr zu ertragen und dem dummen Wahlvolk wird munter vermittelt es sind die Beamten, die an dieser Misere schuld.
Es sind die Beamten die gierig ihre verfassungsmaessigen Rechte einfordern.

Sorry musste diesen Frust mal wieder loswerden.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8138 am: 02.11.2023 16:52 »
Vorher implodiert die Bundesregierung, weil sich die FDP vom Acker macht.

Niemand wird sich vom Acker machen. Dafür hängen alle Beteiligten zu sehr an der Macht. Was wäre die Alternative? Neuwahlen und unter 5%? Wir werden das Elend noch weitere 2 Jahre ertragen (müssen).

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8139 am: 02.11.2023 19:29 »
Ist das Gesetz nun ganz vom Tisch?

Wird es nun doch keine amtsangemessene Besoldung mehr geben auf Bundesebene?

Irgendwie scheint alles stehen geblieben worden zu sein. Keine neue BMI-Veröffentlichung, keine Statements seitens der Gewerkschaften  :(

Ist doch alles noch im hier geposteten Zeitrahmen. Wenn ich mich recht entsinne soll der Kabinettsbeschluss um den 01.12.23 erfolgen. Nach dem Kabinettsbeschluss wird vermutlich ein Gesetzesentwurf veröffentlicht werden. Danach geht es weiter im Bundestag und Bundesrat.

Ist das Datum 1.12.23 für einen Kabinettsbeschluss tatsächlich immer noch aktuell?

Zuvor müsste eigentlich eine Veröffentlichtung auf der BMI-Webseite erfolgen, mag eine Verbändebeteiligung nun auch entbehrlich sein.

Prince of Persia

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8140 am: 03.11.2023 00:59 »
https://m.bild.de/politik/inland/politik-inland/aus-fuer-rind-und-lamm-bundeswehr-streicht-truppe-das-essen-zusammen-85933982.bildMobile.html

Hmmmm... Wenn hier gespart wird, dann ist sicher für andere Belange noch reichlich Schotter vorhanden 🤣🤣🤣

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8141 am: 03.11.2023 07:23 »
Die Begründung hierzu lautet:

Um der Preisdynamik des Marktes Rechnung zu tragen, aber auch aus Gründen der Nachhaltigkeit, streben wir eine konzeptionelle Reduzierung unseres Warenkorbes an. Dies betrifft besonders die Beschaffung von Rindfleischprodukten, frischem Obst und tiefgekühltem Fisch.
Folgende Produkte werden ab 01.01.2024 nicht mehr durch die Verpflegungsplanung für die Truppenküchen im Grundbetrieb berücksichtigt:

LOS 15
15/06/003 Lammkeule, ohne Knochen, TKK
24/02/170 Rinderroulade, gegart, TKK                         - wird für Weihnachtsfeiertage weiterhin benötigt
24/02/172 Rindfleischgranulat, gegart, TKK
24/08/054 Frikadelle aus Rindfleisch, TKK
24/02/070 Hamburgerfleisch, gegart, TKK
24/02/020 Cevapcici, gegart, TKK
24/02/110 Lasagne al Forno mit Rindfleisch, TKK

22/01/101 Kabeljaufilet, TKK
22/01/171 Rotbarschfilet, TKK
22/01/771 Zanderfilet, TK
22/02/112 Lachsfilet in Blätterteig, TKK
22/02/185 Seelachsfilet im Backteig, TKK
22/02/191 Schollenfilet, paniert,
22/03/051 Forellenfilet, geräuchert, TKK
22/03/121 Makrelenfilet, TKK
23/02/001 Alaska-Seelachsfilet mit Kräuterauflage, TKK
23/02/194 Fischschnitte mit Brokkoli, Käse, TKK

LOS 1
01/03/174 Rinderbug, ohne Knochen
01/03/200 Semerrolle
01/03/008 Rouladenfleisch, geschnitten
01/03/173 Rinderbratenfleisch, eingelegt, für Sauerbraten, vakuumiert
Los 7
07/04/070 Honigmelonen
07/04/240 Wassermelonen
07/10/002 Aprikosen
07/10/100 Kirschen
07/10/150 Pfirsiche
07/11/040 Erdbeeren
07/11/210 Tafeltrauben, rot
07/12/001 Ananas, frisch
07/12/060 Grapefruit
07/12/100 Kiwi
07/12/124 Mandarinen
07/12/140 Orangen

Verbleibendes Obst wird somit eine Verbrauchserhöhung erfahren. Fisch wird insgesamt nur noch ein Mal pro Woche angeboten und durch Fleischgerichte ersetzt. Die Rindfleischrezepturen werden durch andere Tierarten (insbesondere durch Geflügelfleisch) ersetzt. Die hiermit einhergehenden Verschiebungen können derzeit noch nicht genau benannt werden.


 
Ich finde es schon sehr sehr bedenklich, wo und und in welchem Umfang gespart wird aber woanders Kohle rausgehauen wird.
Wenn ich das so sehe, dann gehe ich davon aus, dass für uns möglichst NULL Cent mehr ausgegeben wird.

Ist denn jemand von der BPol anwesend, wo ggf. genau so reduziert wird?

Und bevor jetzt jemand Schnappatmung bekommt. DIese Informationen wurden als "ÖFFENTLICH" eingestuft.


Grüße

TorteJones

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« Antwort #8142 am: 03.11.2023 07:26 »
und das wichtigste .... Die Information ist schon seit über 3 Wochen in der Truppe bekannt

SwenTanortsch

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« Antwort #8143 am: 03.11.2023 07:32 »
Der Finanzminister durchmisst das Verfassungsrecht und zeigt, dass seine Politik unter allen Umständen richtig ist, weil die Welt genauso ist, wie er sie sieht. Es ist immer richtig und gut, über den eigenen Pragmatismus einen ideologischen Überbau zu wölben, sodass es aussehen könnte, als verfolge man eine planvolle Politik und handle im Sinne der eigenen ideologischen Vorstellungen, wobei man auch als Finanzminister zum Glück nicht vergisst, dass, wenn andere so handelten, deren ideologischer Überbau nach Planwirtschaft röche.

Es ist kluge Politik, das eigene planvolle politische Handeln der Bevölkerung zu erklären, wenn die Bevölkerung weiterhin von den Ergebnissen des eigenen planvollen Handelns geradezu entzückt ist. Wenn man also das Entzücken der Bevölkerung mit den eigenen planvollen Worten zur Deckung bringen kann. Wenn es einem also leicht fällt, die großen eigenen Erfolge des eigenen planvollen Handelns mühlos der Bevölkerung zu erklären, die dann staunt und meint: "Ach, so macht der das, dass die Regierung so erfolgreich handelt." Da freut sich der kleine Mann und sagt sich: "Was'n kluges Kerlchen, der Finanzminister".

Bestimmt wird der Finanzminister vor der nächsten Bundestagswahl seiner Partei in planvollen Worten erklären, wieso es als planvolle freidemokratische Partei richtig und gut ist, für die nächste planvolle Bundestagswahl die 5 %-Hürde planvoll als richtiges und gutes Ziel einer planvollen Politik anzuvisieren, da bspw. unplanvolle 11,5 % am Ende unplanvoll dazu führen könnten, dass man den unplanvollen Anspruch planvoll vertreten müsste, das Finanzministerium planvoll weiterhin planvoll leiten zu wollen, wodurch das planvolle Ziel, bei der 2025 noch unplanvollen Bundestagswahl 2029 eine planvolle Partei mit 11,5 % zu werden, planvoll erschwert werden würde. Darüber hinaus wird er dann sicherlich ebenfalls betonen (planvoll), dass Dialektik ideologisches Handeln der anderen sei, derer man sich als Freidemokrat besser enthielte.

Nachhaltige Politik, die der Zukunft zugewandt ist, ist immer gut.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/christian-lindner-die-schuldenbremse-hat-eine-hoehere-weisheit-gastbeitrag-a-cc56978a-8702-4094-9b27-df0da7fd8550

PolareuD

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« Antwort #8144 am: 03.11.2023 07:48 »
Danke für die Aufheiterung am morgen, Swen. Das könnte glatt ein Beitrag für Udo Elings "Kurz verklärt" werden.  ;D