Wenn Swen mit seiner Vermutung richtig liegt und das BVerfG tatsächlich die Folterinstrumente auf den Tisch legt, müsste dann das BMI bzw. der Bund nicht ein gesteigertes Interesse haben, das BBVAnG noch schnell durch die Tür zu bringen? So kann der Bund die Kosten für die Nachzahlungen ab 2021 relativ gering halten.
Ich vermute daher, der Entwurf wird zeitnah nach Ostern an die Verbände zur Stellungnahme gegeben.
Da uns ja generell wiederkehrend hinreichende Informationen fehlen, um das Handeln der politische oder juristische Verantwortung tragenden Akteure sicher beurteilen zu können, betrachten wir ja - ich denke zurecht - deren Interessenslage und leiten aus ihr Vermutung über zukünftiges Handeln ab. Man muss davon ausgehen, dass das generell beim Bundesverfassungsgericht bis zu einem gewissen (und also am Ende nicht hinreichend genau bestimmbaren) Grad einfacher ist als hinsichtlich des politischen Tagesgeschäfts, weil (a) die acht Richter einem stark formalisierten Verfahren unterworfen sind, das eine große Zahl an vorstellbaren Handlungsoptionen in der Realität ausschließt, (b) im Normalfall wesentlich aus einer von ihnen und ihren Vorgängern geschaffenen Dogmatik heraus handeln, welche also nur eine begrenzte Auswahl an Optionen lassen kann, und am Ende (c) eine auf Evidenz angelegte Entscheidung treffen müssen, die also verkürzt gesagt nur zwei Voten zulässt: entweder wird eine Norm als verfassungswidrig betrachtet oder sie bleibt als verfassungskonform betrachtet fortbestehen. Der uns wegen des Beratungsgeheimnisses verschlossen bleibende Diskurs der acht Richter - also ihre Beratung - ist insofern in der von ihnen vorgenommenen juristischen Kontrolle durch ein hohes Maß an Regelgeflechten vorgegeben und (d) dabei stark an rationalen Sachargumenten gebunden, da die Senate gezwungen sind, ihre Entscheidung umfassend zu begründen, was juristisch weitgehend nur rational geht.
So verstanden lassen sich prognostizierende Vorhersagen, wie die Senate handeln werden, in einer hohen Zahl an ihnen vorliegenden Fällen erschließen, nämlich insbesondere dahingehend, was nicht möglich ist. Auf unseren Fall bezogen, biete ich so eine mögliche Interpretation an, die die gerade skizzierten vier Bedingungen der Interpretation zugrunde legt. Nichtsdestotrotz bleibt das, was ich an Interpretationsergebnissen darlege - wie ich es ja wiederkehrend hervorgehoben habe - nur eine begründete Vermutung. Ich führe dafür die Prämissen aus, die ich der Interpretation zugrunde lege, und leite aus ihnen auf Basis der Interessenslage des Hüters der Verfassung begründete Vermutungen ab. Auf den Punkt gebracht, also thesenhaft zusammengefasst, ist folglich das von mir präsentierte Ergebnis auf Basis der zugrunde gelegten und präsentierten Prämissen in drei Thesen zu greifen:
1) Der Zweite Senat hat im Kontext einer Verzögerungsbeschwerde zu den Berliner Richtervorlagen gefunden, um an ihnen als Pilotverfahren beschleunigt und unter der Prämisse des Effizienzgewinns zu weiteren Leitlinien zu gelangen, anhand derer die weiteren zahlreich anhängigenen Normenkontrollverfahren einer zügigeren Beendigung zugeführt werden sollen.
2) Der Zweite Senat muss dabei zur Durchsetzung seiner Entscheidung zu deutlich stärkeren Mitteln greifen, damit sich die politischen Verantwortungsträger, die zu einem großen Teil dieselben sind wie jene, die nach 2020 hinsichtlich der letzten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts offensichtlich hinsichtlich der A-Besoldung untätig geblieben sind bzw. nur ein Handeln gezeigt haben, das der Untätigkeit gleichkommt, veranlasst sehen, in den Rahmen der Verfassung zurückzukehren.
3) Ein zentrales Mittel dazu müsste auf Basis der genannten Prämissen die Vollstreckungsanordnung sein.
Damit wird also eine begründete Vermutung erstellt, die allerdings ebenso zur Kenntnis nehmen muss, das am Mittwoch vom Bundesverfassungsgericht für unser Thema uneinheitliche Informationen gegeben worden sind, dass die Informationslage insgesamt überschaubar und also eher gering ist und dass diese Vermutung und ihre Begründung aus meiner Brille heraus erfolgt, von der wir also nicht so ohne Weiteres voraussetzen können, dass sie die korrekte Dioptrin aufweist. Das, was ich als begründete Vermutung präsentiere, bleibt am Ende fraglich, weshalb ich dazu aufrufe, die Prämissen oder Konklusionen zu hinterfragen - denn das ist ein Vorteil des Forums: Wir können uns austauschen und bekommen so ggf. etwas mehr Klarheit.
Betrachten wir nun das Handeln der politischen Verantwortungsträger, und zwar ebenfalls aus ihrer Interessenslage heraus, dann stellen wir hinsichtlich der oben herausgestellten vier Punkte fest: Anders als am Bundesverfassungsgericht finden wir hier im politischen Geschäft (a) eine unüberschaubar größere Zahl an Verantwortungsträger als die acht im Zweiten Senat vor, die (die unüberschaubar größere Zahl an Verantwortungsträger) in einem weitgehend nicht formalisierten Verfahren handelt, (b) welche keine der bundesverfassungsgerichtlichen Dogmatik ähnliche Regelbasiertheit vorfindet und (c) die nicht an Evidenzkriterien gebunden ist, weil es nicht um die Kontrolle politischen Handelns (das sich in Gesetzen niederschlägt) geht, sondern um dieses Handeln selbst, sodass (d) rationale Sachargumente eine deutlich geringere Rolle spielen, oftmals nur noch in homöpathischen Dosen zu finden sind.
So in etwa würde ich Bals Darlegungen aus der letzten Zeit interpretieren, die also nachvollziehbar mit einigem Sarkasmus gewürzt sind: Auf verschiedenen Ebenen des politischen Geschäfts haben sich verschiedene Akteure in ihren unterschiedlichen Sichtweisen und Interessen verhakt, was seit 2021 hier ein Dauerthema ist, sodass es allenfalls zu einem Formelkompromiss reichen wird, dessen öffentliche Präsentation - und sei es zur Verbändebeteiligung - weiterhin aussteht, wobei die öffentlichen Entäußerungen der befragten politischen Verantwortungsträger, nachdem deren Darlegungen noch vor geraumer Zeit in ihrer Unklarheit eine zumindest zeitlich deutlich klarere Linie haben erkennen lassen, als das jetzt der Fall ist, mittlerweile gar nichts mehr - also insbesondere auch kein Doppelverdienermodell - ausschließen wollen und darüber hinaus auch nichts Sachliches mehr mitzuteilen haben. Wenn ich die letzten Aussagen des PStS richtig deute, lässt sich öffentlich nichts mehr sagen und nichts mehr ausschließen, was vermuten lässt, dass man nun aus den jeweiligen politischen Schützengräben heraus in den kommenden Frühling hineinschaut. Das übergreifende Interesse, größtmögliche Personalkosten einzusparen, reicht weiterhin nicht aus - insbesondere weil das die Akteure einigende Ziel derzeit weiterhin erreicht ist, nämlich dass weiterhin größtmögliche Personalkosten eingespart werden -, um zu irgendeinem substanziellen Ergebnis zu kommen, denke ich.