Ulrich Battis gutachterliche Stellungnahme im sächsischen Gesetzgebungsverfahren lässt sich hier nachlesen:
https://www.sbb.de/aktuelles/news/amtsangemessene-alimentation-stellungnahme-abgegeben/. Es endet wie folgt:
"
III. FazitIm Ergebnis ist festzuhalten, dass der vorgelegte Gesetzentwurf nicht die Herstellung einer
verfassungsgemäßen Besoldung zum Gegenstand hat, sondern es sich dabei vielmehr um
den Versuch einer rückwirkenden arithmetischen Korrektur der inzwischen seit über einem
Jahrzehnt hinweg verfassungswidrigen Besoldung handelt, der jedoch von vornherein zum
Scheitern verurteilt ist.
Insoweit ist allen Sächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern, Staats-
anwälten und Staatsanwälten dazu zu raten, Widerspruch auch gegen diese Besoldungs-
anpassung einzulegen.
Völlig unterschätzt wird dabei offenbar die Symbolwirkung einer derartigen Besoldungsgesetz-
gebung. Darin kommt nicht nur eine offene Missachtung des Bundesverfassungsgerichts zum
Ausdruck, sondern nicht zuletzt auch eine Missachtung der hiervon unmittelbar betroffenen
Beamtinnen und Beamten.
Angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderüber-
greifend konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische
Zurückhaltung. Vielmehr ist einmal mehr herauszustellen, dass hier mit voller Absicht die
eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren Bindungswirkung § 31
BVerfGG sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, insbesondere die hergebrachten
Grund-sätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG offen missachtet werden. Der
Unterzeichner hat bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass die fortgesetzte
Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit
rechtsstaatsgefährdend ist.
Die (Landes-)Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine
Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende
Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts
beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des
Beamtentums insgesamt untergraben. Damit steuert der Besoldungsgesetzgeber im Ergebnis
genau in die entgegengesetzte Richtung der vom Bundesverfassungsgericht mit seiner
Rechtsprechung verfolgten Zielsetzung."