Der vom Minister herangezogene Betrag von "schätzungsweise 36.000 bis 38.000 Euro im Jahr" ist eher zu gering als zu hoch angesetzt; die Werte des VG Berlins sind hinsichtlich der Regelbedarfsstufen, der angemessenen Kaltmiete und der Heizkosten nicht heranzuziehen, da die Regelbedarfe durch das dritte Kind deutlich höher ausfallen und da für die Bruttokaltmiete nicht das 95 %-Perzentil heranzuziehen ist, das deutlich höher liegt, als ich es unten heranziehe, während andererseits bei einer fünfköpfigen Familie von einer um 15 qm größeren Wohnung auszugehen ist, was wiederum Einfluss auf die Heizkosten hat. Letztere werden nachfolgend anhand von mittleren Kosten und nicht - wie es bei der Bemessung der Mindestalimentation geschieht - anhand von Höchstwerten bemessen. Entsprechend ergibt sich das folgende Bild:
Regelbedarfsstufe 2 für zwei Erwachsene zum 01.01.2023 (nach SGB XII): 451,- € x 12 x 2 = 10.824,- €
Regelbedarfe für drei Kinder (gewichtete Regelbedarfsstufe 4 bis 6): [(420 € x 4) + (348, - € x 8 ) + (318 € x 6)] : 18 = 354 €. 354,- € x 12 x 3 = 12.744,- €
angemessene Bruttokaltmiete (fünfköpfige Familie: 95 qm; mittelgroße Stadt Niedersachsen): 12 x 1.119,- € = 13.428,- € (das 95 %-Perzentil würde deutlich höher liegen)
Heizkosten (aktueller Heizspiegel 2022 mit den Daten des Vorjahrs; Erdgas, mittlere Heizkosten; die Höchstwerte würden deutlich höher liegen, zugleich dürften die Beträge aus dem Jahr 2021 die heutigen Heizkosten nicht mehr hinreichend abbilden): 95 x 13,90 € = 1.320,50,- €
Bedarfe für Bildung und Teilhabe (Berechnung des VG Berlin für zwei Kinder 2021: 1.216,98 €, hochgerechnet auf drei Kinder): 1.800,- €
Das Ergebnis zeigt auf moderater Grundlage (kein 95 %-Perzentil, keine Höchstwerte hinsichtlich der Heizkosten) einen Betrag von rund 40.000,- €. Der Minister legt also auch diese Beträge eher zu gering als zu hoch aus, entsprechend hebt er hervor, dass seine Aussage "schätzungsweise" gemeint sei. Würde man von 36.000,- € ausgehen, die einer fünfköpfigen Familie zur Verfügung ständen, müssten die Unterkunftskosten bei rund 9.500,- € liegen. Es wäre also von einer Miete in Höhe von rund 8,40 € pro qm auszugehen (das obige Beispiel geht von etwa 11,75 € je qm aus).