Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4017327 times)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6660 am: 15.08.2023 12:50 »
Wie das Problem für die Bundeswehr lösen will, ist mir auch noch ein Rätsel. Vielleicht ordnet man für die unterer Mannschaftsdienstgrade Kasernenpflicht an, so dass die amtliche Unterkunft verpflichtend ist und befördert dann verpflichtend bus die Grundbesoldung, nach Auffassung des Besoldungsgesetzgebers, über der Mindestalimentation liegt. Z.B:

Ohne Dienstgrad 6 Monate, A3
Gefreiter 3 Monate, A3Z
Obergefreiter 3 Monate, A4

Nach 12 Monaten Hauptgefreiter mit A4Z

Und eventuell wird dann noch ein wenig an der Zulagenschraube gedreht.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6661 am: 15.08.2023 12:53 »
@edeserver: Dann fängt der Soldatenberuf in Zukunft einfach ab A10 an, alle Jobs darunter werden privatisiert mit subsubsub- Unternehmen. Das ganze noch gut begleitet von den allseits hilfreichen Beratungsfirmen und wir haben die nächste große Reform im Wehrbereich.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6662 am: 15.08.2023 15:40 »
Das finde ich auch gut, dass man bei der Bundeswehr private Söldner Divisionen wie in Russland gründet, wie die Gruppe Wagner!

Spaß bei Seite, der Gesetzgeber könnte z.B. die Erfahrungsstufen durchgängiger machen, z.B. bei sehr guten Beurteilungen muss es die Möglichkeit parallel zur Beförderung geben, die nächste Erfahrungsstufe sofort zu erreichen, oder sogar eine zu überspringen.
Die Wartejahre könnte man verkürzen und sogar beim Bund die Erfahrungsstufen 9 und 10 einführen, natürlich mit höheren Gehältern, dass würde sehr motiviernd sein, auch für die Beamten der Erfahrungsstufe 8, dann könnten die noch höher im Gehalt steigen!

Aber wie schon geschrieben, was soll man der Truppe Franzen... aus dem BMI auch erwarten, nur heiße Luft!

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6663 am: 15.08.2023 15:44 »
Vermutlich müssen nun erst mal neue Regierungsflieger angeschafft werden :D

Nanum

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6664 am: 15.08.2023 15:44 »
Hallo,
wenn überhaupt "Erfahrungsstufen" die eh keine sind abschaffen. Ist doch nur hinhalten. Ein "E8 Bund" wird nie die ca. 35-40% mehr leisten wie ein E1 auf dem gleichen Dienstposten. Sachlich nicht zu rechtfertigen.
Denkt doch mal darüber nach, aus welchen Gründen die B Besoldung keine "Stufen" hat. Einfache Antwort: Die Obrigkeit will sofort die volle Kohle. Unten darf man dafür knapp 25 Jahre warten, denn mehr ist es ja nicht.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6665 am: 15.08.2023 15:48 »
Wie ich aus dem BMI höre, soll der MR Franßen-de la cerda sowieso ein fachlicher "Vollposten" sein

DeepBlue

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6666 am: 15.08.2023 15:49 »
Das finde ich auch gut, dass man bei der Bundeswehr private Söldner Divisionen wie in Russland gründet, wie die Gruppe Wagner!

Spaß bei Seite, der Gesetzgeber könnte z.B. die Erfahrungsstufen durchgängiger machen, z.B. bei sehr guten Beurteilungen muss es die Möglichkeit parallel zur Beförderung geben, die nächste Erfahrungsstufe sofort zu erreichen, oder sogar eine zu überspringen.
Die Wartejahre könnte man verkürzen und sogar beim Bund die Erfahrungsstufen 9 und 10 einführen, natürlich mit höheren Gehältern, dass würde sehr motiviernd sein, auch für die Beamten der Erfahrungsstufe 8, dann könnten die noch höher im Gehalt steigen!

Aber wie schon geschrieben, was soll man der Truppe Franzen... aus dem BMI auch erwarten, nur heiße Luft!

Das mit man aufgrund guter Leistungen eine höhere Erfahrungsstufe erhält ist schon jetzt möglich aber aufgrund der jährlichen Haushaltsplanung wird dies in der Bw nicht gemacht. Da gibt es nur eine einmalige Leistungsprämie.
Es kann doch aber nicht der Weg seine eine amtsangemessene Alimentation erst spät über Erfahrungsstufen zu ermöglichen?
Sorry Es führt einfach keine Weg dran vorbei in der untersten und allen nachfolgenden Besoldungsstufen um mindestens 15% zu erhöhen!
Zum Thema Erfahrungsstufen allgemein: diese sind sowieso der größte Schwachsinn und gehören abgeschafft! Grundsätzlich sollte man sich da an der zivilen Wirtschaft orientieren. Am Besten abschaffen und von Anfang an direkt die letzte Stufe zahlen. Das gesamte Besoldungssystem ist am Ende und es will keiner wahr haben. Es muss modernisiert werden aber in Deutschland sträubt man sich ja bei allem mal ein Schlussstrich zu ziehen und einfach alles neu zu machen! Ob Rentensystem, Krankenkasse oder Steuersystem überall nur noch Murks und Flickwerk!

Nanum

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6667 am: 15.08.2023 15:57 »
Hallo,
ach DeepBlue danke hat mich gefreut deinen Post zu lesen. :) :) !

Nein, es ist einfach nicht gewollt, weil die entstehenden Kosten nicht getragen werden könnten, ohne irgendwo anders eben mal endlich kürzen zu müssen. Es rächt sich eben, wenn man Dinge Jahrzehnte ignoriert; siehe Demografie - Rentenproblem.
Bei der Besoldung geht es aber einzig und allein ums liebe Geld.

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6668 am: 15.08.2023 17:34 »
Ein vorzeitiger Stufenaufstieg ist nur vorübergehend und verlängert letztlich den Verbleib in der vorzeitig erreichten Stufe.
Also ebenso wie eine Leistungsprämie wieder nur das dem Esel eine Karotte vor die Nase halten.

Versuch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6669 am: 15.08.2023 20:47 »
Diese ganze Klicke unter dem MR Franzen.... ist in meinen Augen gehirnkrank, dieser Entwurf vom Jahresanfang ist einem Kabinettentwurf unwürdig, und da die Leute das im BMI ja wissen, ist es noch schlimmer. Herr Scholz hat im November 2022 auf der DBB Tagung davon gesprochen, dass "ganz schnell" ein Gesetzentwurf beschlossen werden sollte. Die Frage ist natürlich, was für Herrn Scholz "ganz schnell" bedeutet.
Und Herr Saathoff ist für mich ein "Scharlatan". Er ist seit fast 2 Jahren im Amt und beantwortet wahrheitswidrig die Fragen zur amtsangemessenen Besoldung. Das ist purer Pupolismus, der AFD wirft man dies vor, aber selber Wasser predigen und Wein saufen.
Ich sage voraus, dass wir nächstes Jahr nach den Wahlen in Ostdeutschland eine Staatskrise haben werden, weil die AFD in allen Ländern mit Abstand gewinnen wird. Mittlerweile sage ich an alle Parteien, dass habt Ihr Euch verdient! Umfragen sind das Eine, Wahlen sind das Andere, ich habe beruflich und privat mit sehr vielen Menschen zu tun, wenn heute Bundestagswahl wäre, würde die AFD 30% und stärkste Kraft werden, im nächsten Jahr rechne ich mit 35-40%. Die AFD würde vieles nicht besser machen, die Stimme für sie ist reiner Protest!
Die Bundesregierung weiß seit 3 Jahren, dass die Besoldung verfassungswidrig ist, sie ignoriert es weiterhin, wenn man will würde so ein Gesetz innerhalb von 3 Monaten im Bundesgesetzblatt stehen!

Wer die AFD und Leute wie Hôcke wählt, ist rechts.
Da gibt es keine Ausrede wie Protest.
Das ist für mich widerwertig.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6670 am: 15.08.2023 21:04 »
Wer Grüne wie Ricarda Lang wählt ist links.
Da gibt es keine Ausrede wie Protest.
Das ist für mich widerwertig.

maxg

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6671 am: 15.08.2023 21:35 »
Ob links oder rechts, es heißt:

wi·der·wär·tig

... wobei ich euch beiden inhaltlich zustimme  :D

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6672 am: 15.08.2023 21:37 »
Sowohl politisch links wie rechts und alles dazwischen sind legitime Standpunkte.
Leider war in den 70er Jahren links schon ein Verdachtsfall verfassungsfeindlich zu sein.
heutezutage ist rechts dran...

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6673 am: 16.08.2023 07:52 »
Auch wenn es mal wieder Offtopic wird.

Die immer wieder postulierte Gefahr durch die AfD ist schlichtweg nicht gegeben. Gerade aufgrund unserer Vergangenheit.
Vielmehr stelle ich fest, dass im Umgang mit der AfD und damit auch im Umgang mit Millionen deutschen Wahlberechtigten umgegangen wird, wie man es der AFD vorwirft zu sein.
#“diese Wahl muss sofort rückgängig gemacht werden....“ unmöglich sowas.
Liebe/r „Versuch“ was sollen die Wähler der AfD, zumindest jene, die einfach keine Lust mehr auf CDU, SPD und FDP haben, denn Ihrer Meinung nach machen?
Einfach nicht wählen gehen oder gegen ihr eigenes empfinden wählen?
Natürlich gehören Menschen wie Höcke nicht in die Politik, da gebe ich Ihnen recht. Jedoch sind es die nun mal die Parteien der vorherigen und der derzeitigen Regierung, die das Erstarken der AfD zu verantworten haben.
Anstatt die AfD weiterhin komplett auszuschließen würde ich doch eher sagen, dass man sie lieber mitnimmt und somit auch etwas entschärft.
Es kann nicht sein, dass sich der Bundestag, die anderen Parteien und auch die Regierung nur darauf beschränkt die AfD zu blockieren. Jede der genannten Institutionen hat anderen Aufgaben / sollte sie haben.
Es kommt mir vor wie ein Kindergarten. „Nein mit denen Spiele ich nicht…..die sind doof“
Auch das generelle Verhalten der Politik ist schon seit Jahren fraglich. Immer wir auf den anderen gezeigt, anstatt Probleme zu lösen. „Der hat aber auch“, „Das hat der gemacht“ „Der hat angefangen“
Wenn jeder seine Aufgaben wahrnehmen würde, wie er soll, dann würden wir uns nicht über die AfD unterhalten.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6674 am: 16.08.2023 08:16 »
Ich hoffe auf die Wagenknecht-Partei, die AfD ist mir doch zu gefährlich. Mit den etablierten Parteien kann und will ich aber auch nichts mehr anfangen, zumal sie vorsätzlich und mit Absprachen das Grundgesetz brechen. Wer denkt er hat die Macht das Grundgesetz zu brechen und das BVerfG zu ignorieren, wird das immer wieder machen.